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Für Kinder und Jugendliche

Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche

In Österreich gilt jede Form der Gewalt - körperliche, sexuelle und psychische - als Straftat und wird gesetzlich verfolgt. Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit haben daher den kostenlosen Anspruch auf juristische und psychosoziale Prozessbegleitung. Die von Gewalt Betroffenen erhalten einerseits Beratung, Information und Begleitung zu Terminen bei Polizei und Gericht, andererseits rechtliche Vertretung durch unsere Vertrauensanwält:innen. Wir als Kinderschutzzentrum sind Drehscheibe für jegliche Koordination und Information – sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für deren Eltern.
Weiter Infos: Fachstelle für Prozessbegleitung, www.pb-fachstelle.at

Anspruch auf Prozessbegleitung bei Impuls haben Kinder und Jugendliche,

  • die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt erfahren haben (zB. Opfer von Körperverletzung, Stalking oder Beraubung)
  • die gefährlich bedroht worden sind (zB. mit dem Umbringen)
  • die in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind (zB. Opfer von Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch).
  • die Zeugen einer Straftat im sozialen Nahraum geworden sind (zB. bei häuslicher Gewalt).

Leistungen im Rahmen der Prozessbegleitung:

Psychosoziale Prozessbegleitung

Betroffene Opfer sollen sich im Strafverfahren so sicher wie möglich fühlen und bei der Bewältigung emotionaler Belastungen unterstützt werden – vor allem durch:

  • Information und Beratung über die Abläufe bei Polizei und Gericht von der Anzeige bis zum Ende des Verfahrens.
  • Persönliche Begleitung zu Terminen bei Polizei und Gericht.
  • Unterstützung vor, während und nach dem Verfahren.
  • Unterstützung bei der Durchsetzung der Opferrechte.

Abgesonderten (kontradiktorischen) Einvernahme

Häufig haben Opfer z. B. Angst davor, in Anwesenheit des Angeklagten aussagen zu müssen. In diesen Fällen unterstützt die Prozessbegleitung Opfer, soweit es der rechtliche Rahmen ermöglicht, bei der Beantragung einer abgesonderten (kontradiktorischen) Einvernahme im Strafverfahren.

Juristische Prozessbegleitung

Beratung und Vertretung während des gesamten Verfahrens durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt. Ziel ist es die Rechte von Opfern im Verfahren zu wahren und zB. Opfer bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu vertreten.

Entschädigungsleistungen

Opfer von Straftaten können entsprechend dem Verbrechensopfergesetz Anspruch auf Entschädigung haben, zB. für

  • den Ersatz von beschädigten Hilfsmitteln (zB. Brillen),
  • die Kosten einer Psychotherapie,
  • den Ersatz des Verdienstentganges,
  • den Ersatz von Bestattungskosten,
  • erlittene Schmerzen (Pauschalentschädigung).

Weitere Infos auf der Website der Fachstelle für Prozessbegleitung: http://www.pb-fachstelle.at 


IMPULS
Kinderschutzzentrum/Familienberatung

Salzburger Straße 18/1. Stock
4840 Vöcklabruck

Öffnungszeiten

Wir sind persönlich und telefonisch zu folgenden Zeiten für Sie direkt erreichbar:

  • Montag
    11.00 – 13.00 Uhr
  • Dienstag
    15.00 – 17.00 Uhr
  • Mittwoch
    11.00 – 13.00 Uhr
  • Donnerstag
    15.00 – 17.00 Uhr
Termine werden auch außerhalb dieser Zeiten angeboten!
Diese Beratungsstelle wird gefördert von:

Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union: