Für Kinder und Jugendliche
In Österreich gilt jede Form der Gewalt - körperliche, sexuelle und psychische - als Straftat und wird gesetzlich verfolgt. Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit haben daher den kostenlosen Anspruch auf juristische und psychosoziale Prozessbegleitung. Die von Gewalt Betroffenen erhalten einerseits Beratung, Information und Begleitung zu Terminen bei Polizei und Gericht, andererseits rechtliche Vertretung durch unsere Vertrauensanwält:innen. Wir als Kinderschutzzentrum sind Drehscheibe für jegliche Koordination und Information – sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für deren Eltern.
Weiter Infos: Fachstelle für Prozessbegleitung, www.pb-fachstelle.at
Anspruch auf Prozessbegleitung bei Impuls haben Kinder und Jugendliche,
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die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt erfahren haben (zB. Opfer von Körperverletzung, Stalking oder Beraubung)
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die gefährlich bedroht worden sind (zB. mit dem Umbringen)
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die in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind (zB. Opfer von Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch).
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die Zeugen einer Straftat im sozialen Nahraum geworden sind (zB. bei häuslicher Gewalt).
Leistungen im Rahmen der Prozessbegleitung:
Psychosoziale Prozessbegleitung
Betroffene Opfer sollen sich im Strafverfahren so sicher wie möglich fühlen und bei der Bewältigung emotionaler Belastungen unterstützt werden – vor allem durch:
- Information und Beratung über die Abläufe bei Polizei und Gericht von der Anzeige bis zum Ende des Verfahrens.
- Persönliche Begleitung zu Terminen bei Polizei und Gericht.
- Unterstützung vor, während und nach dem Verfahren.
- Unterstützung bei der Durchsetzung der Opferrechte.
Abgesonderten (kontradiktorischen) Einvernahme
Juristische Prozessbegleitung
Entschädigungsleistungen
Opfer von Straftaten können entsprechend dem Verbrechensopfergesetz Anspruch auf Entschädigung haben, zB. für
- den Ersatz von beschädigten Hilfsmitteln (zB. Brillen),
- die Kosten einer Psychotherapie,
- den Ersatz des Verdienstentganges,
- den Ersatz von Bestattungskosten,
- erlittene Schmerzen (Pauschalentschädigung).
Weitere Infos auf der Website der Fachstelle für Prozessbegleitung: http://www.pb-fachstelle.at