In Österreich gilt jede Form der Gewalt - körperliche, sexuelle und psychische - als Straftat und wird gesetzlich verfolgt. Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit haben daher den kostenlosen Anspruch auf juristische und psychosoziale Prozessbegleitung. Die von Gewalt Betroffenen erhalten einerseits Beratung, Information und Begleitung zu Terminen bei Polizei und Gericht, andererseits rechtliche Vertretung durch unsere Vertrauensanwält:innen. Wir als Kinderschutzzentrum sind Drehscheibe für jegliche Koordination und Information – sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für deren Eltern.
Weiter Infos: Fachstelle für Prozessbegleitung, www.pb-fachstelle.at
Anspruch auf Prozessbegleitung bei Impuls haben Kinder und Jugendliche,
Betroffene Opfer sollen sich im Strafverfahren so sicher wie möglich fühlen und bei der Bewältigung emotionaler Belastungen unterstützt werden – vor allem durch:
Opfer von Straftaten können entsprechend dem Verbrechensopfergesetz Anspruch auf Entschädigung haben, zB. für
Weitere Infos auf der Website der Fachstelle für Prozessbegleitung: http://www.pb-fachstelle.at
IMPULS
Kinderschutzzentrum/Familienberatung
Salzburger Straße 18/1. Stock
4840 Vöcklabruck
Öffnungszeiten
Wir sind persönlich und telefonisch zu folgenden Zeiten für Sie direkt erreichbar: