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Das Schutzkonzept der Oberösterreichischen Kinderschutzzentren

Ein zusammenfassender Überblick

„Kinderschutz ist unser wichtigstes Anliegen – nach Außen und nach Innen!“

Die Oberösterreichischen Kinderschutzzentren haben sich zusammengeschlossen, um ein gemeinsames Schutzkonzept zu entwickeln. Dabei wurde das eigene Handeln einer Überprüfung unterzogen. Dies soll dazu beitragen, Kinder, Jugendliche, KlientInnen, MitarbeiterInnen und die Organisationen zu schützen.

  • Geschützte Kinder: das Kinderschutzzentrum als sicherer Ort, welcher Kinder unterstützt und stärkt
  • Geschützte KlientInnen: kompetenter, wertschätzender und vertraulicher Umgang mit Personen und Informationen
  • Geschützte MitarbeiterInnen: Wissen um Handlungsmöglichkeiten und Rückhalt im Team unterstützen die Sicherheit im Berufsalltag
  • Geschützte Organisation: für die laufende Qualitätssicherung ist eine achtsame Organisationsstruktur unerlässlich

Nach spezifischen Seminaren zum Thema Schutzkonzept wurden innerhalb eines Jahres das Fachwissen und die Erfahrungen aus allen Fachteams der Oberösterreichischen Kinderschutzzentren in einem klausurähnlichen Prozess gesammelt. Auf dieser Basis wurde das nun vorliegende Schutzkonzept entwickelt. Die Kooperation bei der Erstellung, als auch die geplante gemeinsame Fortführung des Prozesses, sichern die Qualität. Für die Ausarbeitung waren (und sind) die Kinderschutzbeauftragten verantwortlich. Den Geschäftsführungen obliegt die inhaltliche Gesamtverantwortung.

Die Oberösterreichischen Kinderschutzzentren sind Mitglieder im Bundesverband derösterreichischen Kinderschutzzentren. Dadurch sind sie sowohl dem vorliegenden Schutzkonzept als auch dem Schutzkonzept der Österreichischen Kinderschutzzentren verpflichtet.

Das Schutzkonzept der Oberösterreichischen Kinderschutzzentren umfasst im Wesentlichen folgende Punke:

  • Einleitung

In der Einleitung werden die Aufgaben und Angebote der Oberösterreichischen Kinderschutzzentren skizziert. Weiters werden die Begriffe Gewalt und Schutzkonzept definiert sowie der rechtliche Rahmen, in welchem sich Kinderschutz bewegt, erläutert.

  • Organisationsanalyse

Diese umfasst die Bestandsanalyse (aktueller Stand von Strukturen und Prozessen) und die Risikoanalyse (Gefahrenpotentiale ausforschen).

  • Präventive Maßnahmen

Dieser umfangreiche Punkt gibt Auskunft über das Personal (inklusive Personalauswahl und Personalentwicklung), den Verhaltenskodex für MitarbeiterInnen und die Rolle der Kinderschutzbeauftragten. Hier werden Verantwortlichkeiten geklärt, die Ombudsstelle und deren Funktion genannt, sowie über die Verwendung von personenbezogene Daten und Fotos in Medien informiert.

Weiters erklären wir unsere Kommunikationsstandards und wie wir mit Internet, Apps und soziale Netzwerken umgehen. Letztendlich gewähren wir noch Einblick in die Kooperation mit unseren PartnerInnen, wie unsere Räumlichkeiten ausgestattet sind und unsere Wünsche betreffend dem Verhalten gegenüber unseren KlientInnen.

  • Fehler- und Beschwerdemanagement

Jedes Kinderschutzzentrum hat eine individuelle Richtlinie für die konkrete Vorgehensweise im Beschwerdefall erstellt, da ein aktives Einbringen von Anliegen und Kritik aller Art angestrebt wird.

  • Interventionsplan und Fallmanagement

Jedes Kinderschutzzentrum verfügt über einen Interventionsplan für Beschwerden bzw. für externe und interne Verdachtsfälle. In diesem Punkt wird näher beleuchtet, wie bei einer Vermutung oder begründeten Verdacht auf (in)direkte Gewalt an Minderjährigen vorzugehen ist und welche Schritte getätigt werden.

  • Monitoring, Evaluation und Weiterentwicklung

Hier wird kurz darauf eingegangen, dass unser Schutzkonzept ein „work in progress“ ist und somit ständig weiterentwickelt wird.

  • Gültigkeit

Seit 19. Juni 2023 gilt das Schutzkonzept als verbindliche Richtlinie.

  • „Quellen“ und „Danksagung“

Zum Abschluss werden noch die verwendeten Quellen genannt, sowie eine Danksagung an alle, die am Schutzkonzept mitgearbeitet haben.

 

Bei weiterem Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Kinderschutzbeauftragten:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Etablierung eines sicheren Orts haben für uns als Kinderschutzzentrum und Familienberatungsstelle IMPULS oberste Priorität. Die Kinderschutzbeauftragten von IMPULS sind für die Sicherstellung der Einhaltung und Weiterentwicklung der Standards des Kinderschutzkonzeptes zuständig.

Kinderschutzbeauftragte sind erste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Bezugs- und Helfersysteme sowie für alle für die Organisation tätigen Personen in Bezug auf kinderschutzrelevante Anliegen, Sorgen und Verdachtsfälle (intern und extern).